Behandlungspflege nach SGB V

Behandlungspflege nach SGB V

Behandlungspflege

nach SGB V bezieht sich auf medizinische Leistungen, die im Rahmen der Krankenversicherung erbracht werden. Diese Leistungen sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von Pflegekräften durchgeführt werden, um eine ärztliche Behandlung zu unterstützen. Dazu gehören:

  1. Medikamentengabe: Verabreichung von Medikamenten, die vom Arzt verschrieben wurden.
  2. Wundversorgung: Behandlung und Verbandwechsel von Wunden.
  1. Blutdruck- und Blutzuckermessung: Regelmäßige Kontrolle von Blutdruck und Blutzuckerwerten.
  2. Verabreichung von Injektionen (beispielsweise Insulin).
  3. Kompressionsverbände und Kompressionsstrümpfe: An- und Ablegen von Kompressionsverbänden, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Diese Maßnahmen sind medizinisch notwendig und werden auf Anordnung eines Arztes durchgeführt. Sie dienen dazu, die Gesundheit des Kunden zu erhalten, eine Verschlechterung zu verhindern oder nach einer Krankheit wieder zu verbessern. Die Kosten dafür werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen.

Inklusivität

Unsere ambulante Pflege bietet respektvolle Betreuung für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Fähigkeiten.

Verantwortlichkeit

Wir gewährleisten die bestmögliche Betreuung durch sorgfältige und zuverlässige Arbeit.

Respektvoll

Unsere respektvolle und professionelle Betreuung sichert das Wohl und die Sicherheit unserer Kunden.

Gemeinsam

Gemeinsam mit unseren Kunden schaffen wir durch engagierte Betreuung eine sichere Umgebung.

Wir verbinden Menschen
durch Pflege