Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI und SGB XII

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
bieten wichtige Unterstützung für Menschen, die im Alltag Hilfe benötigen. Diese Unterstützung ist im deutschen Sozialgesetzbuch geregelt und umfasst zwei Bereiche:
- Pflegeversicherung (SGB XI) Wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Grundpflege. Dazu gehören Hilfe und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen, Mahlzeiten und der Benutzung der Toilette.
- Sozialhilfe (SGB XII): Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung keine ausreichende Rente oder Einkommen haben, können Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Diese Unterstützung umfasst ebenfalls die notwendige Grundpflege und Versorgung.
Diese Regelungen stellen sicher, dass Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, selbstständig für sich zu sorgen, die notwendige Unterstützung erhalten – sei es durch die Pflegeversicherung oder die Sozialhilfe.