Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI und SGB XII

Versorgung nach SGB XI und SGB XII

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

bieten wichtige Unterstützung für Menschen, die im Alltag Hilfe benötigen. Diese Unterstützung ist im deutschen Sozialgesetzbuch geregelt und umfasst zwei Bereiche:

  • Pflegeversicherung (SGB XI) Wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Grundpflege. Dazu gehören Hilfe und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen, Mahlzeiten und der Benutzung der Toilette.
  • Sozialhilfe (SGB XII): Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung keine ausreichende Rente oder Einkommen haben, können Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Diese Unterstützung umfasst ebenfalls die notwendige Grundpflege und Versorgung.

Diese Regelungen stellen sicher, dass Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, selbstständig für sich zu sorgen, die notwendige Unterstützung erhalten – sei es durch die Pflegeversicherung oder die Sozialhilfe.

Inklusivität

Unsere ambulante Pflege bietet respektvolle Betreuung für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Fähigkeiten.

Verantwortlichkeit

Wir gewährleisten die bestmögliche Betreuung durch sorgfältige und zuverlässige Arbeit.

Respektvoll

Unsere respektvolle und professionelle Betreuung sichert das Wohl und die Sicherheit unserer Kunden.

Gemeinsam

Gemeinsam mit unseren Kunden schaffen wir durch engagierte Betreuung eine sichere Umgebung.

Wir verbinden Menschen
durch Pflege